Bestattungsvorsorge planen

Allgemeine Informationen

Eine durchdachte Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Mit einer frühzeitigen Planung können Sie Ihre persönlichen Vorstellungen für die eigene Beisetzung festlegen und gleichzeitig Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen in einer ohnehin belastenden Zeit abnehmen. Wir von Der Billigbestatter unterstützen Sie dabei, alle wichtigen Vorsorgeaspekte zu durchdenken und rechtlich abzusichern.

Eine umfassende Bestattungsvorsorge umfasst sowohl die inhaltliche Planung Ihrer Bestattung als auch die finanzielle und rechtliche Absicherung. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen respektiert werden und keine unerwarteten Belastungen für Ihre Familie entstehen.

Warum Bestattungsvorsorge wichtig ist

Eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge bringt sowohl für den Verstorbenen als auch für die Angehörigen entscheidende Vorteile mit sich:

Angehörige entlasten:
Ihre Familie muss in der Trauersituation keine schwierigen Entscheidungen treffen.

Wünsche festgehalten:
Alle Ihre Vorstellungen zur Bestattung sind schriftlich festgehalten.

Eigenverantwortlich handeln:
Sie bestimmen selbst über den Ablauf und die Gestaltung Ihrer Beerdigung.

Administrative Entlastung:
Wichtige Formalitäten sind bereits vorbereitet.

Finanzielle Planbarkeit:
Die Bestattungskosten sind kalkuliert und abgesichert.

Was gehört zur Bestattungsvorsorge?

Die Bestattungsvorsorge vereint verschiedene Bausteine, die auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse abgestimmt werden. Sie umfasst sowohl die inhaltliche Planung als auch die finanzielle und rechtliche Absicherung für den Todesfall.

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge können Sie festlegen, wie Ihre Bestattung grundsätzlich ablaufen soll – etwa in Bezug auf die Bestattungsart, den Ort der Beisetzung oder die Zeremonie. Auch die finanzielle Seite lässt sich absichern, zum Beispiel über einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung. Ziel ist es, frühzeitig alles so zu regeln, dass Ihre Vorstellungen später zuverlässig umgesetzt werden und Angehörige im Ernstfall entlastet sind.

Vorsorgevertrag: Regelungen für den Todesfall

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist das verbindliche Dokument, in dem Ihre Vorsorge rechtlich und organisatorisch festgehalten wird. Er enthält nicht nur Ihre inhaltlichen Wünsche, sondern regelt auch die Finanzierung und beauftragt einen bestimmten Bestatter mit der Durchführung.

Ein Bestandteil dieses Vertrags ist die Bestattungsverfügung. Diese konzentriert sich ausschließlich auf die persönlichen und gestalterischen Vorstellungen zur Bestattung – etwa zur Art der Beisetzung, zum Ablauf oder zur symbolischen Ausgestaltung. Die Verfügung ist rechtlich bindend, solange die enthaltenen Angaben finanziell gedeckt sind, und bietet klare Vorgaben für den späteren Ablauf.

So ist sichergestellt, dass Ihre Bestattung in Ihrem Sinne und ohne eine zusätzliche Belastung für Angehörige umgesetzt wird.

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Finanzielle Absicherung & Kosten

Die finanzielle Komponente der Bestattungsvorsorge sorgt dafür, dass die Kosten für Ihre Beisetzung bereits zu Lebzeiten abgesichert sind. Dadurch entstehen für Ihre Familie keine unerwarteten finanziellen Belastungen im Sterbefall. Außerdem stellen Sie so sicher, dass Ihre Wünsche aus der Bestattungsverfügung auch umgesetzt werden können.

Die Höhe der benötigten finanziellen Mittel hängt von Ihren individuellen Wünschen ab. Eine einfache Bestattung erfordert eine andere Finanzierung als eine aufwendig gestaltete Trauerfeier. Wir kalkulieren mit Ihnen gemeinsam den tatsächlichen Bedarf und zeigen Ihnen passende Lösungen auf.

Treuhandvertrag

(Einmalzahlung oder Ratenzahlung)

Ein Treuhandvertrag ist eine sichere Methode, um die Bestattungskosten vorab anzusparen. Das eingezahlte Vermögen wird auf einem speziellen Treuhandkonto verwaltet und ist vor dem Zugriff Dritter geschützt. Diese Lösung bietet Ihnen maximale Sicherheit, denn das verwendete Vermögen ist zweckgebunden und zählt nicht zum Schonvermögen.

Der Treuhandvertrag ermöglicht es Ihnen, die benötigten Mittel entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten anzusparen. Das Geld bleibt dabei in Ihrem Eigentum und wird erst im Todesfall für die vereinbarten Leistungen verwendet.

Logo der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG in Rot und Grün mit stilisiertem C und Quadrat.

Lebens- und/oder Sterbe­geld­versicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die ausschließlich zur Deckung der Beerdigungskosten dient. Sie zahlen regelmäßig Beiträge und Ihre Angehörigen erhalten im Sterbefall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Vertragssumme ist durch die Erteilung eines Bezugsrechts zweckgebunden und zählt nicht zum Schonvermögen.

Der Vorteil von Versicherungen liegt in der garantierten Auszahlung der vollen Summe, auch wenn Sie weniger eingezahlt haben, als die Police wert ist. Besonders für jüngere Menschen kann eine Sterbegeldversicherung daher eine attraktive Option sein, um finanziell für die eigene Bestattung vorzusorgen.

Bei der Auswahl der passenden Versicherungen sollten Sie verschiedene Anbieter vergleichen und auf die Bedingungen des Vertrags achten.

Rechtliches: Vollmachten & Verfügungen

Neben der inhaltlichen und finanziellen Planung gehört auch das Aufsetzen rechtlicher Dokumente zur umfassenden Vorsorge im Sterbefall. Diese regeln wichtige Entscheidungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, und entlasten Ihre Angehörigen von rechtlichen Unsicherheiten.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dazu müssen genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen sowie zur künstlichen Ernährung und Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende oder Vorstellungen zu Sterbeort und -begleitung, z. B. Sterben in vertrauter Umgebung, beinhalten. Sie behalten selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern. 

Dieses Dokument gibt Ihren behandelnden Ärzten sowie Ihren Angehörigen eine klare Orientierung über Ihren Willen. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Vorsorgevollmacht

Idealerweise verbinden Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. Diese berechtigt eine Person Ihres Vertrauens umfassend oder teilweise, Entscheidungen und Formalitäten für Sie zu übernehmen – von Bankgeschäften über Gesundheitsfragen bis hin zu behördlichen Angelegenheiten. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Ohne eine solche Vollmacht müssen Angehörige oft ein aufwendiges Verfahren durchlaufen. Details zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium der Justiz.

Betreuungsverfügung

Falls trotz Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Betreuung notwendig wird, können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll. Auch persönliche Vorstellungen zur Art der Betreuung lassen sich hierin festhalten. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht steht der Betreuer jedoch unter gerichtlicher Kontrolle. Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie auch zur Betreuungsverfügung weiterführende Information.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter sollte man mit der Bestattungsvorsorge beginnen?

Vorsorgen ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Auch junge Menschen können von unerwarteten Ereignissen betroffen sein. Je früher Sie beginnen, desto flexibler sind die Finanzierungsmöglichkeiten und desto geringer sind die monatlichen Belastungen.

Kann ich meine Entscheidungen nachträglich ändern?

Ja, eine Bestattungsvorsorge lässt sich jederzeit an veränderte Lebensumstände anpassen. Sowohl Bestattungsverfügungen als auch der Vorsorgevertrag und die Finanzierung können modifiziert werden. Ebenso sollten Sie daran denken, bei Umzügen die Kontaktdaten zu aktualisieren.

Sind die Kosten für eine Bestattungsvorsorge steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Treuhandvertrag gibt es hingegen keine direkten steuerlichen Vorteile. Eine individuelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Muss ich alle Familienmitglieder über meine Vorsorge informieren?

Es ist ratsam, mindestens eine Vertrauensperson über Ihre Vorsorgeregelungen zu informieren und ihr mitzuteilen, wo die entsprechenden Dokumente aufbewahrt werden. So können Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt werden.

Sie benötigen Unterstützung von einem einfühlsamen Bestatter? Unser Team von Der Billigbestatter begleitet Sie kompetent durch alle Vorsorgeaspekte und sorgt dafür, dass Sie und Ihre Familie optimal abgesichert sind. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch.

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