Title: Bestattungsvorsorge
Author: RegioHelden
Published: 11. Juli 2024
Last modified: 4. Mai 2026

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# Die Bestattungsvorsorge

## Allgemeine Informationen

Wer verantwortungsbewusst denkt, beschäftigt sich auch mit Themen, über die andere
nicht so gern sprechen. Zum Beispiel mit dem Thema der **Vorsorge für den Sterbefall**.
Die meisten Menschen sind es gewohnt, ihre persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich
zu regeln. Warum also nicht auch die dereinstige Bestattung? 

Durch die Bestattungsvorsorge kann jeder sicherstellen, dass ihm eine **angemessene
Bestattung **zuteilwird. Bestimmen Sie selbst, wie Ihre dereinstige Bestattung ausgeführt
werden soll. Ihre Planung entlastet außerdem Ihre Angehörigen.

## Einfühlsame Beratung

Unsere Beratungen und Dienstleistungen zeichnen sich durch **Empathie und Professionalität**
aus. Ihre individuellen Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten sind die Maßgaben
für unsere Beratung.

[Unverbindliche Beratung an Ihrem Standort vereinbaren.](https://www.der-billigbestatter.de/?output_format=md#standorte)

## Die Finanzierung

Indem Sie sich **vorzeitig **um die Finanzierung Ihrer Bestattung kümmern und vorsorgen,
entlasten Sie Ihre Angehörigen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

### 󠀁[Treuhandvertrag](https://www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/)󠁿

(Einmalzahlung oder Ratenzahlung)

 * Eingezahlter Betrag ist zweckgebunden und zählt nicht zum Schonvermögen
 * Gesicherter Zugriff auf den hinterlegten Geldbetrag
 * Die Bestattung kann eingeleitet werden

![Logo der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG in Rot und Grün mit stilisiertem
C und Quadrat.](https://www.der-billigbestatter.de/wp-content/uploads/sites/10681/
2024/11/logo-treuhand.jpg)

### Lebens- und/oder Sterbe­geld­versicherung

 * Vertragssumme ist durch die Erteilung eines Bezugsrechts zweckgebunden, zählt
   nicht zum Schonvermögen
 * Gesicherter Zugriff auf den benannten Geldbetrag
 * Die Bestattung kann eingeleitet werden

Bei einem **persönlichen Gespräch** – auf Wunsch auch in der eigenen häuslichen 
Umgebung – können wir auf Ihre individuellen Fragen und Wünsche eingehen.

## Wichtige Dokumente für Ihre Vorsorge

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche **ärztlichen Maßnahmen** Sie zu 
Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

Dazu müssen** genaue Vorgaben** zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung,
Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht
für den Fall geltend, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall
Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess
befinden.

Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende oder **Wünsche zu
Sterbeort** und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung, beinhalten. Bis
zu diesem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit
zu ändern. Mehr Informationen zur Patientenverfügung lesen Sie auf der Seite des
Bundesministeriums für Justiz. Klicken Sie dafür einfach** [hier](https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html)**.

Vorsorgevollmacht

Ideal ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine** Person Ihres Vertrauens** stellvertretend
und sofort für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder
umfassend oder teilweise.

Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. 
Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch **jederzeit **entziehen oder sie 
inhaltlich verändern. Mehr Informationen über die Vorsorgevollmacht lesen Sie auf
der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Klicken Sie dafür einfach [**hier**](https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html).

Betreuungsverfügung

Eine weitere Möglichkeit stellt die Betreuungsverfügung dar.

Mit dieser Verfügung können Sie verhindern, dass ein amtlich bestellter Betreuer
Ihre Geschäfte für Sie übernimmt und regelt, falls das später einmal nötig wird.

Diese Verfügung ist der **Auftrag an das Gericht**, eine von Ihnen gewünschte Person
Ihres Vertrauens zu Ihrem** rechtlichen Betreue**r zu bestellen. Im Gegensatz zur
Vorsorgevollmacht steht der Betreuer jedoch unter gerichtlicher Kontrolle. Mehr 
Informationen über die Betreuungsverfügung lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums
für Justiz. Klicken Sie dafür einfach [**hier**](https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html).

## Kontaktieren Sie uns

Wir sind jederzeit für Sie da und bieten Ihnen **kompetente und einfühlsame Unterstützung**.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung. Unsere erfahrenen
Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen zum Thema
Bestattung und Bestattungsvorsorge.

[Kontakt aufnehmen](https://www.der-billigbestatter.de/beratung-vorsorge/?output_format=md#)